Unser Behandlungsspektrum umfasst alle Störungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie. Dazu gehören unter anderem folgende Erkrankungen und Symptome:
Unser Therapieangebot basiert auf der Verhaltenstherapie als ein anerkanntes Richtlinienverfahren.
Ein grundlegendes psychotherapeutisches Prinzip der Verhaltenstherapie ist die Hilfe zur Selbsthilfe, so dass die PatientInnen lernen, belastendes Verhalten und unerwünschte Denkmuster eigenständig verändern zu können. Bei diesen Veränderungsprozessen spielt die Handlungsorientierung, also die aktive Beteiligung der PatientInnen im therapeutischen Setting, eine große Rolle.
Die von uns angebotene Verhaltenstherapie setzt an den prädisponierenden, auslösenden und aufrechterhaltenen Bedingungen für das als problematisch wahrgenommene Verhalten, Denken und Fühlen an. Die Überwindung dieser dysfunktionalen Verhaltensweisen und Denkmuster wird durch spezifische, individuell abgestimmte Techniken erreicht, so dass die PatientInnen konkrete Unterstützung erfahren.
Im Zentrum unserer Arbeit stehen die jungen PatientInnen. Es liegt auf der Hand, dass wichtige Bezugspersonen in die Psychotherapie mit einbezogen werden müssen, damit sich ein nachhaltiger Therapieerfolg einstellen kann.
Du fragst dich: Was ist Psychotherapie und was könnten Gründe für eine Psychotherapie sein?
Dann stell dir dein Leben doch mal als eine Wanderung vor. Jeden Tag sammelst du neue Erfahrungen und Eindrücke. Du erlebst viel Schönes, aber auch traurige Momente. Diese Erinnerungen und Erfahrungen trägst du sozusagen als Gepäck im Rucksack auf der Wanderung. An manchen Tagen geht es bergab, der Weg ist leicht, du fühlst dich vielleicht stark und glücklich und auch das Gepäck fühlt sich federleicht an. An anderen Tagen kann der Weg jedoch steinig und sehr anstrengend sein, dann musst du Pausen machen und dich stärken, um wieder weiter wandern zu können. Das Gepäck lastet dann schwerer auf deinen Schultern. Das ist völlig normal und gehört zum Leben dazu.
Manchmal passiert es aber, dass die steinigen Wege und anstrengenden Tage Überhand nehmen. Dann können Gefühle wie Angst, Wut oder Zweifel an den eigenen Fähigkeiten aufkommen und du benötigst jemanden, der dich bei der Wanderung an die Hand nimmt. Dieser Jemand kann dann ein/e PsychotherapeutIn sein. Während sich ein/e Arzt/Ärztin darum kümmert, deinen Körper zu versorgen, etwa wenn du dir auf der Wanderung ein Bein gebrochen hast, kann ein/e PsychotherapeutIn dir dabei helfen, deine Seele zu versorgen.
Mithilfe des/der PsychotherapeutIn kannst du Experte/In für deine Gefühle werden und ihre Ursachen zu verstehen lernen. Gemeinsam könnt ihr neue Strategien im Umgang mit belastenden Gefühlen und Verhaltensweisen erlernen, so dass die Wanderung mit Rückenwind fortgesetzt werden kann.
Der erste Schritt zur Therapie besteht in der Kontaktaufnahme mit der Therapeutin. Sie können sich sowohl telefonisch, als auch per Mail mit uns in Verbindung setzen, so dass wir zeitnah Termine für das Erstgespräch und die sogenannte Probatorik vereinbaren können. Diese dienen sowohl dem gegenseitigen Kennenlernen, als auch einer ersten diagnostischen Einschätzung, sowie der Erarbeitung potentieller Therapieziele. Im Laufe der Therapie wird dann je nach Störungsbild noch eine differenziertere Diagnostik vorgenommen, so dass die Therapieziele in diesem Prozess ggf. noch geschärft werden können. In der Regel finden die Therapiesitzungen einmal in der Woche statt und dauern ca. 50 Minuten. Bei Bedarf werden auch Gespräche mit relevanten Bezugspersonen des Patienten/ der Patientin geführt.
Sobald geeignete Strategien und Methoden zur Erreichung der Therapieziele erfolgreich vermittelt und eigenständig vom Patienten bzw. von der Patientin angewandt werden können, kann die Therapie beendet werden.
Private Krankenversicherung / Beihilfe:
Sowohl private Krankenversicherungen, als auch Beihilfestellen übernehmen erfahrungsgemäß die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung von Kindern und Jugendlichen bis zum vollendeten 21. Lebensjahr. In welchem Ausmaß die Versicherung die Kosten übernimmt, hängt von der jeweiligen Police ab. Bitte erkundigen Sie sich zu Beginn der Behandlung bei Ihrer privaten Krankenversicherung und ggf. Ihrer Beihilfe nach Ihrem persönlichen Tarif. In der Regel übernehmen die privaten Krankenkassen, neben den psychotherapeutischen Leistungen, auch die ersten fünf probatorischen Sitzungen. Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung vor Beginn der eigentlichen Therapie von der Beihilfe einzuholen ist. Diese teilt Ihnen mit, welche Antragsformalitäten notwendig sind.
Selbstzahler:
Als Selbstzahler haben Sie die Möglichkeit, die Kosten für die Psychotherapie Ihres Kindes selbst zu übernehmen. Die von uns erbrachten Leistungen werden nach der aktuellen Gebührenordnung für PsychotherapeutInnen (GOP) abgerechnet.